Sondereigentumsverwaltung
Nach §13 WEG kann grundsätzliche jeder Eigentümer mit den in seinem Sondereigentum stehenden Gebäudeteilen nach Belieben verfahren, insbesindere diese bewohnen, vermieten, verpachten oder in sonstiger Weise nutzen.
Die Verwaltung von Sondereigentum kommt der Miethausverwaltung sehr nahe, jedoch mit dem Unterschied, dass es sich meist um die Verwaltung einer einzelnen Wohnung oder manchmal auch mehrere Wohnungen in einer Wohnungseigentümergemeinschaft handelt.
Dies bedeutet, je nach vertraglicher Gestaltung, die erledigung aller Angelegenheiten, die zur ordnungsgemäßen Verwaltung und Betreuung von Sondereigentum nebst dazugehöriger Sondernutzungsrechte gehört.
Wir bieten die Verwaltung Ihres Sondereigentums jedoch nur an, wenn von uns auch die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums erfolgt.
Makler-Service
Wir sind gerne auch als Makler für Sie tätig.
Egal, ob es sich um die Vermietung oder den Verkauf einer Eigentumswohnung, oder eines Einfamilien- oder Mehrfamilienhauses handelt, bei uns erhalten Sie eine umfassende Betreuung von der ersten Besichtigung bis zur Übergabe des Schlüssels an den Käufer oder Mieter.